Digitaler Nachlass2

Digitaler Nachlass - Seite 2

Erstellung einer di­gi­ta­len Da­ten­ver­fü­gung

Denken Sie daran, dass alle Ver­pflich­tun­gen auf die Er­ben über­ge­hen. Online-­Ver­trä­ge & Abos sind den Er­ben nicht so di­rekt er­sicht­lich, wie ein Zei­tungs­abo, das täg­lich im Brief­kas­ten liegt.


In einer selbst er­stel­lten Da­ten­ver­fü­gung ha­ben Sie die Chan­ce, Dinge zu de­fi­nie­ren, die An­ge­hö­ri­ge evtl. ohne Er­läu­ter­ung schnell über­sehen. Selbst­ver­ständ­lich kön­nen Sie auch die An­wei­sung er­tei­len, Da­tei­en oder Ac­counts zu lö­schen, da­mit hier­von kein Drit­ter Kennt­nis ge­langt.

Mit Ihren Vor­ga­ben wer­den Ihre per­sön­li­chen Ak­ti­vi­tä­ten in Ihrem Sinn ge­re­gelt, gleich­zei­tig ent­lasten Sie Ihre Hin­ter­blie­be­nen, denn Sie er­spa­ren Ihnen viel Zeit und Mü­he.


Als erstes führen Sie auf einer Liste alle Dinge auf, die Sie di­gi­tal un­ter­hal­ten. Was da­zu ge­hört, habe ich ja be­reits oben er­läu­tert. Die­se Lis­te kann auf Pa­pier oder elek­tro­nisch z.B. auf einer Excel-­Li­ste er­fol­gen. Schwer­punkt Ihrer Auf­lis­tung sind na­tür­lich Ihre On­line-­Ak­ti­vi­tä­ten (Ac­counts, Clouds, etc.) , da die­se im Ge­gen­satz zu einer ex­ter­nen Fest­plat­te ja nicht so ohne wei­te­res von Drit­ten er­kenn­bar sind. Eine Di­gi­tal­ka­mera wür­de ich per­sön­lich gar nicht erst auf­füh­ren. Die­se fin­det man auto­ma­tisch im Nach­lass.


Ein Bei­spiel wie eine Da­ten­auf­stel­lung aus­se­hen kann, ha­be ich als An­la­ge bei­ge­fügt.


Eine Al­ter­na­ti­ve zur ma­nu­el­len Lis­te, ist die Nut­zung eines Pass­wort-­Ma­na­gers. Die­ser em­pfiehlt sich, wenn Sie im In­ter­net sehr ak­tiv sind. Hier wer­den alle Ac­counts und Pass­wör­ter hin­ter­legt. Häu­fig kön­nen in diesen Ma­na­gern auch No­ti­zen hin­ter­legt wer­den, so dass Sie hier ent­spre­chen­de Wei­sun­gen hin­ter­le­gen kön­nen. Ich nutz­e den Pas­swort-­Ma­na­ger '1Pass­word'. Er er­kennt, wenn Sie Zu­gangs­da­ten er­fas­sen und spei­chert sie di­rekt nach Ihrem 'ok' , so dass kein se­pa­ra­ter Er­fas­sungs­auf­wand ent­steht. Als Plugin zu Ihrem Brow­ser ist der Zu­gang zu einem Ac­count dann zu­künf­tig mit einem Maus­klick er­le­digt. Zu­sätz­lich ist si­cher­ge­stellt, dass Ihre Da­ten auf dem neu­es­ten Stand sind. Na­tür­lich hat diese Soft­ware auch einen Preis, den ich für die Ar­beits­er­leich­te­rung ge­recht­fer­tigt hal­te. Was Sie na­tür­lich si­cher­stel­len müs­sen, ist die Hin­ter­le­gung Ihres Mas­ter-­Pass­wort, sonst kommt kei­ner an diese Da­ten ran.


Als nächsten Schritt, müs­sen Sie ent­schei­den, was mit Ihren di­gi­ta­len Ak­ti­vi­tä­ten pas­sie­ren soll. So kön­nen Sie em­pfeh­len, den Amazon-Ac­count nicht zu lö­schen, damit die An­ge­hö­ri­gen wei­ter auf Ihrem Kindle die E-Bocks le­sen kön­nen. Ihren Face­book Ac­count möch­ten Sie ger­ne in einen Ge­denk­zu­stand ver­set­zen. Vie­le Dinge wer­den Sie schnell ent­schei­den kön­nen. Sie wer­den aber auch fest­stel­len, dass Ihnen eini­ge Ent­schei­dun­gen schwer fällt.

Halten Sie Ihre Nach­lass­ver­fü­gung auf Pa­pier, als di­gi­ta­les Do­ku­ment oder als Zu­satz zu Ihrem Tes­ta­ment fest. Hier gilt es Vor- und Nach­tei­le abzuwägen.


Es gibt aber mittlerweile auch die Mög­lich­keit, Ihren Wil­len auf einer Vor­sor­ge­platt­form (z.B. www.ex­me­dio.­com, www.­vor­sor­ge­platt­form24.­de, www.a­fi­lio.­de) zu hin­ter­le­gen. Sie müs­sen al­ler­dings vor­ab ent­schei­den, ob Sie Ihre per­sön­li­chen Dinge in frem­de Hän­de ge­ben. Außer­dem ist es schwie­rig ab­zu­klä­ren, wie sol­vent die­se Un­ter­neh­men sind.


Zugangsdaten zu Ihren Ge­rä­ten (Handy, Rech­ner, Lap­top, Ta­blet) und das Mas­ter-­Pass­wort für den Pass­wort-­Ma­na­ger (falls vor­han­den) hin­ter­le­gen Sie mög­lichst se­pa­rat zu Ih­rer Nach­lass­ver­fü­gung. Evtl. de­po­nie­ren Sie die­ses in einem ver­sie­gel­ten Um­schlag in Ihr Stamm­buch, bzw. stim­men sich im Vor­feld mit einer Person Ihres Ver­trau­ens ab.


Nachfolgend habe ich einige On­line-­Dienst­leis­ter bei­spiel­haft auf­ge­lis­tet und er­läu­te­re, wie Sie Ihre Vor­sor­ge teil­wei­se be­reits heu­te um­set­zen kön­nen bzw. was zu be­ach­ten ist:


Google
Bei Google kön­nen Sie einen Kon­to­in­ak­ti­vi­täts-­Ma­na­ger (KIM) ein­rich­ten. Hier hin­ter­le­gen Sie einen ver­trau­li­chen Kon­takt, der nach Ihrem Tod die Da­ten ein­se­hen kann. Al­ter­na­tiv kön­nen Sie die An­wei­sung er­tei­len, alle Da­ten zu lö­schen. Dieser Ma­na­ger wird ak­tiv, wenn der Nut­zer seinen Ac­count über einen de­fi­nier­ten Zeit­raum (3 - 18 Monate) nicht mehr ge­nutzt hat.

Facebook
Bei Face­book fin­den Sie die Op­tion 'Nach­lass­kon­takt'. Hier de­fi­nie­ren Sie eine Per­son, die sich um das Kon­to küm­mert. Die­ser ist dann eine Art Nach­lass­ver­wal­ter. Das Face­book-­Kon­to wird nach dem Tod in einen 'Ge­denk­zu­stand' ver­setzt. De­tails fin­den Sie im Face­book Hil­fe­be­reich unter 'Was ist ein Nach­lass­kon­takt'. Möch­te man die Lö­schung des Ac­counts nach dem Tod schon zu Leb­zei­ten be­an­tra­gen, ist dies eben­falls mög­lich. Na­tür­lich muss Face­book über den Tod des Ac­count-­In­ha­bers in­for­miert wer­den.

Twitter
Bei Twitter fin­den Sie auf den Hil­fe­sei­ten spär­liche In­for­ma­tio­nen. Zu­gang für Hin­ter­blie­be­ne wird nicht gewährt. Die Be­an­tra­gung der Lö­schung kann bis zu sechs Mo­na­ten dau­ern.


kostenlose E-Mail-Accounts
Viele E-Mail-An­bie­ter wie z.B. GMX oder WEB.DE lö­schen Mail-­Ac­count, wenn die­se nicht mehr be­nutzt wer­den (meis­tens nach 6 Mo­na­ten). Dann kön­nen wich­ti­ge In­for­ma­tio­nen ver­lo­ren ge­hen. Um als Er­be offi­ziell Zu­griff zu er­hal­ten, muss man häu­fig zu einer Ster­be­ur­kun­de ei­nen Erb­schein vor­le­gen. Am sim­pel­sten ist es na­tür­lich, wenn die Er­ben über die Zu­gangs­da­ten ver­fü­gen und dann das Mail­kon­to lö­schen.

Dropbox (Cloud) Hier macht es Sinn, mit dem Rech­ner der be­trof­fe­nen Per­son auf den Drop­box-­Ord­ner zu­zu­grei­fen. Möch­ten Sie den Zu­gang auf das Konto einer ver­stor­be­nen Per­son be­an­tra­gen, müs­sen Sie dies mit vie­len Un­ter­la­gen (u.a. mit einem gül­ti­gen Ge­richts­be­schluss!) schrift­lich per Post in San Fran­cis­co, USA be­an­tra­gen. Nach Prü­fung er­hal­ten Sie die Info, ob Ihrem An­trag statt­ge­ge­ben wird. Na­tür­lich kann dieses Ver­fah­ren eine Wei­le dau­ern ...


Trauer­kul­tur in der di­gi­ta­len Welt

Sie wis­sen ja, das In­ter­net ist ein A­bbild un­se­rer Ge­sell­schaft.
Also fin­det auch im In­ter­net Trauer & Ge­den­ken statt. Das Thema bzw. die ent­spre­chen­den Sei­ten sind na­tür­lich Ge­schmacks­sache.

So möch­te ich z. B. nicht, dass nach mei­nem Tod, beim Auf­ruf mei­nes Na­mens, als ers­ter Google-­Tref­fer mei­ne Ster­be­an­zei­ge er­scheint.


Hier ein kurzer Über­blick über die ak­tu­el­le Inter­net-Trau­er­kul­tur

  •  Gedenkseiten
    beginnend mit der selbst erstellten Web­site bis zum Ge­denk­sei­ten­portal (www.gedenkseiten.de)
  •  digitale Trauerforen zwecks Ge­dan­ken­aus­tausch
    www.meinetrauer.de
  •  Web-Portale der Ta­ges­zei­tungen
    trauer.rp-online.de
  •  die größte Such­ma­schi­ne für Trau­er­an­zei­ge:
    www.trauer.de
  •  Online Friedhof: www.­stras­se­der­bes­ten.de
  •  Friedhofs-Apps, die den Be­su­cher zum Grab na­vi­giert
    (App: wo-sie-ruhen.de)
  •  Grabsteine mit In­ter­net­an­bin­dung:
    QR-Code auf Grabsteinen

Zum Ende möchte ich noch er­wäh­nen, dass ich eini­ge The­men nur kurz an­ge­ris­sen habe, da die­ses Werk sonst zu um­fang­reich ge­wor­den wäre. Da­bei gehe ich von der Tat­sa­che aus, dass sich bei vie­len Se­ni­o­ren der di­gi­ta­le Nach­lass oft im über­schau­ba­ren Rah­men be­wegt. Wer jetzt noch Fra­gen hat, kann ger­ne Kon­takt mit mir auf­neh­men.


Weiterführende Links:
  https://semno.de
  https://digital-danach.de
 Nachsorgeportal: www.columba.de
 Übersicht zur Lösch­bar­keit von Web­ser­vices www.­just­de­lete.­me

Downlads:
  'Aufstellung digitaler Nachlass' - Mus­ter (PDF-­For­mat)
  dto. Vordruck  (PDF-Format)
  dto. Vordruck  (Excel-Format)
  dto. Vordruck (OpenOffice-Format)


Wolfgang Welters
Dipl. Bankbetriebswirt ADG
Webmaster & IT-Spezialist