Führerschein
Und da war noch …
... die Sache mit dem alten 'Lappen'
Ein Beitrag unserer Kolumnistin C. Eißing
Es gibt kein Wenn und Aber, der alte Führerschein, liebevoll Lappen genannt, muss ab 2022 bis zum 19.01.2033 aus unseren Taschen / Handschuhfächern / Schubläden verschwunden sein.
Ich gebe es unumwunden zu: Meinen ersten grauen Lappen habe ich geliebt, allein schon wegen des schwarz-weiß Fotos mit endlos langer Mähne und noch ohne Brille. Hach, was waren das Zeiten; endlich den Führerschein zu besitzen war ein fulminanter Etappensieg auf dem Weg zum saharabeigen VW Käfer Cabriolet.
Dieses offizielle Dokument, egal ob grau, rosé oder hellgrün, wird stufenweise aus dem Verkehr gezogen und durch moderne Karten ersetzt, ähnlich wie die Krankenversichertenkarte oder der Personalausweis. Die Begründung liegt auf der Hand: Der Führerschein wird nun in einer Datenbank erfasst und soll innerhalb der EU einheitlich und vor allem fälschungssicher sein (EU-Richtlinie 2006/126/EG). Außerdem wird die Gültigkeit auf 15 Jahre beschränkt, damit Bild und Name immer aktuell gehalten werden.
Insgesamt sind 28 Millionen Karten und 15 Millionen Papierführerscheine von der Tauschaktion betroffen.
Laut ADAC ist für den stufenweisen Umtausch nicht maßgeblich wann man den Führerschein gemacht hat, sondern wann man geboren wurde.
Diese Regelung betrifft alle Führerscheine, die bis zum Jahr 1998 ausgestellt wurden.
Geburtsjahr des Führerscheininhabers | Tausch bis spätestens |
---|---|
1953 - 1958 | Januar 2022 |
1959 - 1964 | Januar 2023 |
1965 - 1970 | Januar 2024 |
ab 1971 | Januar 2025 |
vor 1953 | Januar 2033 |
Aber: Auch die Scheckkartenführerscheine werden getauscht. Hier werden allerdings die Führerscheine auf der Grundlage des Ausstellungsdatums getauscht, das Geburtsjahr ist nicht wichtig. Das betrifft also auch jüngere Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis bis zum 18.1.2013 haben ausstellen lassen.
Führerschein Ausstellungsjahr | Tausch bis spätestens |
---|---|
1999 - 2001 | Januar 2026 |
2002 - 2004 | Januar 2027 |
2005 - 2007 | Januar 2028 |
2008 | Januar 2029 |
2009 | Januar 2030 |
2010 | Januar 2031 |
2011 | Januar 2032 |
2012 - 18.01.2013 | Januar 2033 |
So funktioniert es:
Man geht zur Führerscheinstelle und stellt dort einen Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen. Dazu bedarf es keiner Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung.
Der Umtausch ist verpflichtend: Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Wichtig: Man begeht jedoch keine Straftat – anders ist das bei Lkw- und Bus-Führerscheinen! Im Ausland kann man Probleme bekommen, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit dem alten Führerschein unterwegs ist.
Mit der Umstellung der Fahrerlaubnisklassen (z. B. Klasse 2, 3 o.ä.), werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen.
Pkw- und Motorradfahrer brauchen Folgendes für den Umtausch:
Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein.
Der Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle kostet rund 25 Euro. Dazu kommen evtl. die Kosten für das biometrische Passfoto. Auf Wunsch darf der alte Führerschein behalten werden, er wird jedoch entwertet.
Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokumentes ist jederzeit, d.h. auch vor dem in der Umtauschtabelle festgeschriebenen Datum, möglich.
Wer alles noch einmal genauestens nachlesen möchte, dem seien folgende Seiten des ADAC empfohlen: