Führerschein

Führerschein

Und da war noch …

... die Sache mit dem alten 'Lap­pen'

Ein Beitrag unserer Kolumnistin C. Eißing

Es gibt kein Wenn und Aber, der alte Führerschein, liebevoll Lappen genannt, muss ab 2022 bis zum 19.01.2033 aus unseren Taschen / Handschuhfächern / Schubläden ver­schwun­den sein.

Ich gebe es unumwunden zu: Meinen ersten grauen Lappen habe ich geliebt, allein schon wegen des schwarz-weiß Fotos mit endlos langer Mähne und noch ohne Brille. Hach, was waren das Zeiten; endlich den Führerschein zu besitzen war ein fulminanter Etap­pen­sieg auf dem Weg zum sa­ha­ra­bei­gen VW Käfer Cabriolet.

Dieses offizielle Dokument, egal ob grau, rosé oder hellgrün, wird stu­fen­wei­se aus dem Verkehr gezogen und durch moderne Karten ersetzt, ähnlich wie die Kran­ken­ver­si­cher­ten­kar­te oder der Per­so­nal­aus­weis. Die Begründung liegt auf der Hand: Der Führerschein wird nun in einer Datenbank erfasst und soll innerhalb der EU einheitlich und vor allem fälschungssicher sein (EU-Richt­li­nie 2006/126/EG). Außerdem wird die Gültigkeit auf 15 Jahre be­schränkt, damit Bild und Name immer ak­tu­ell gehalten werden.
Insgesamt sind 28 Millionen Karten und 15 Millionen Papierführerscheine von der Tauschaktion betroffen.

Laut ADAC ist für den stufenweisen Umtausch nicht maßgeblich wann man den Führerschein gemacht hat, sondern wann man geboren wurde.
Diese Regelung betrifft alle Füh­rer­schei­ne, die bis zum Jahr 1998 ausgestellt wurden.

Geburtsjahr des Führerscheininhabers Tausch bis spätestens
1953 - 1958 Januar 2022
1959 - 1964 Januar 2023
1965 - 1970 Januar 2024
ab 1971 Januar 2025
vor 1953 Januar 2033

Aber: Auch die Scheck­kar­ten­füh­rer­schei­ne werden ge­tauscht. Hier werden al­ler­dings die Füh­rer­schei­ne auf der Grund­lage des Aus­stel­lungs­da­tums ge­tauscht, das Ge­burts­jahr ist nicht wich­tig. Das be­trifft also auch jün­ge­re Fah­rer, die ihre Fahr­er­laub­nis bis zum 18.1.2013 ha­ben aus­stel­len las­sen.

Führerschein Ausstellungsjahr Tausch bis spätestens
1999 - 2001 Januar 2026
2002 - 2004 Januar 2027
2005 - 2007 Januar 2028
2008 Januar 2029
2009 Januar 2030
2010 Januar 2031
2011 Januar 2032
2012 - 18.01.2013 Januar 2033

So funktioniert es:
Man geht zur Führerscheinstelle und stellt dort einen Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen. Dazu bedarf es keiner Prüfung oder Ge­sund­heits­un­ter­su­chung.

Der Umtausch ist verpflichtend: Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Mo­tor­rad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Ver­war­nungs­geld in Höhe von 10 Euro.
Wichtig: Man begeht jedoch keine Straftat – anders ist das bei Lkw- und Bus-Führerscheinen! Im Ausland kann man Probleme bekommen, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit dem alten Führerschein unterwegs ist.

Mit der Umstellung der Fahr­er­laub­nis­klas­sen (z. B. Klasse 2, 3 o.ä.), werden im neuen Füh­rer­schein die Klas­sen bestätigt, die der bis­he­ri­gen Fahr­be­rech­ti­gung ent­spre­chen.

Pkw- und Motorradfahrer brauchen Folgendes für den Umtausch:
Personalausweis oder Reisepass, bi­o­me­tri­sches Pass­foto und den ak­tu­el­len Füh­rer­schein.

Der Umtausch in der örtlichen Füh­rer­schein­stel­le kostet rund 25 Euro. Dazu kommen evtl. die Kosten für das bi­o­me­tri­sche Passfoto. Auf Wunsch darf der alte Führerschein be­hal­ten wer­den, er wird jedoch entwertet.

Ein freiwilliger Umtausch des Füh­rer­schein­do­ku­men­tes ist je­der­zeit, d.h. auch vor dem in der Um­tausch­ta­bel­le fest­ge­schrie­be­nen Da­tum, möglich.

Wer alles noch einmal genauestens nachlesen möchte, dem seien folgende Seiten des ADAC empfohlen:

Unsere Kolumnistin

Claudia Eißing


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